Erwiderung unseres Chefredakteurs gegen Klage des Landtag BW wegen Vorwurf der politischen Erpressung mit Kindern

Wir veröffentlichen die schriftliche Erwiderung unseres Chefredakteurs gegen die Klage des Landtag BW. Es geht darum, ob der Landtagsdirektorin auf Freifam die politische Erpressung unseres Chefredakteurs mit dessen Kindern vorgeworfen werden darf.
Freifam hat die Klageschrift des Landtag schon im Artikel Klageschrift des Landtag BW gegen Freifam-Chefredakteur wegen Äußerungen über Direktorin veröffentlicht. Nun machen wir die Erwiderung unseres Chefredakteurs öffentlich, die sein Anwalt am 17.03.2022 beim zuständigen Landgericht Ulm einreichte. Den Link findet ihr am Ende dieses Artikels.
Die Erwiderung trägt hauptsächlich vor, dass weder die Landtagsdirektorin Christine Werner, noch die Landtagspräsidentin Muhterem Aras das Recht hätten, die Unterlassungen einzufordern Es fehle beiden die sogenannte Aktivlegitimation. Dies aus dem einfachen Grund, da sich alle diesbezüglichen Äußerungen unseres Chefredakteurs auf die Zeit beziehen, als die Landtagsdirektorin zuvor noch Direktorin am Amtsgericht Ulm war und daher mit dem Landtag nichts zu tun haben.
Außerdem argumentiert die Erwiderung, dass die Klage des Landtags einen Beschluss der Landtagsdirektorin ins Felde führe, der womöglich nichts mit den angegriffenen Äußerungen zu tun hat. Auch liegt der Klage dieser Beschluss nicht bei, weshalb eine Überprüfung der Argumentation des Landtags weder durch den beklagten Chefredakteur noch durch das Gericht möglich ist. Der Klage wäre damit die Grundlage entzogen, da sie als unbegründet eingeschätzt werden müsste.
Weitere Hintergründe zum Gerichtsverfahren erfährt man in diesen Berichten unseres Chefredakteurs, die auch Teil der Klageschrift sind:
- Pervers gegen Kinder: Direktorin in spe des Landtag Baden-Württemberg
- SPD-Fraktion wird für Kinderrechteschänderin als Direktorin des Landtag Baden-Württemberg stimmen
- Missbrauch von Kindern für politische Unterdrückung durch neue Direktorin des Landtag Baden-Württemberg
Das Verfahren am Landgericht Ulm trägt das Aktenzeichen 4 O 18/22. Die öffentliche mündliche Verhandlung wurde mehrmals verschoben und findet nun am 05.09.2022 um 9:30 Uhr im Landgericht Ulm statt. Lasst uns per diesem Facebook-Event wissen, ob ihr kommt: https://fb.me/e/6dtbUq6b2
Freifam wird diese Klage nutzen, um verstärkt öffentlich auf die psychische Gewalt gegen Kinder und Eltern zu politischen Zwecken aufmerksam zu machen, die von Jugendämtern, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, etc ausgeht. Dabei werden wir nicht nur den Fall unseres Chefredakteurs beleuchten, sondern weitere Fälle. Bitte meldet euch bei info@freifam.de, falls ihr auf Freifam über euren Fall berichten wollt.
Wer unseren Chefredakteur und Freifam bei der Klage des Landtags und der damit zusammenhängenden Berichterstattung unterstützen will, der kann online spenden, sich als Anwalt einbringen, per Kommentar Tipps geben, etc. Wir freuen uns über jede Art von Unterstützung, damit psychische Gewalt gegen Kinder und Eltern durch Behörden und Justizbeamte endlich die öffentliche Aufmerksamkeit erfährt, die zu einem Ende dieser willkürlichen Staatsgewalt führt.
Die Klageschrift kann im Download-Bereich heruntergeladen werden: https://freifam.de/downloads/download-info/erwiderung-vom-17-03-2022-gegen-klage-des-landtag-bw-4-o-18-22/
Hier haben wir sie direkt eingebunden:
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Bildnachweis: Links die Landtagspräsidentin Muhterem Aras, rechts die Direktorin des Landtag BW (Bildquellen: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/presse/bilderservice/bilderverzeichnis.html, https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2021/juli/522021-1.html)