SPD-Fraktion wird für Kinderrechteschänderin als Direktorin des Landtag Baden-Württemberg stimmen

Eine gegen Kinder perverse Richterin kann sich der Unterstützung der SPD im Ländle sicher sein. Der Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch ließ gegenüber Freifam erklären, dass seine Partei Christine Werner zur Direktorin des Landtag wählen wird.
Wir berichteten kürzlich mehrmals über die kinderrechtefeindliche Rechtsprechung der designierten Direktorin des Landtag Baden-Württemberg, Frau Christine Werner. Sie ist aktuell womöglich noch als Direktorin des Amtsgericht Ulm tätig. In dieser Funktion hat sie Beschlüsse gefasst, die nicht nur Kinderrechte missachten, sondern auch pervertieren:
- Pervers gegen Kinder: Direktorin in spe des Landtag Baden-Württemberg
- Verlängertes Leiden von Kindern durch designierte Direktorin des Landtag Baden-Württemberg
Freifam fragte beim Landes- und Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herr Andreas Stoch per Email an, ob er der Benennung von Christine Werner in einer Woche zustimmen wird. Daraufhin ließ er durch die Pressestelle der Fraktion am 1. September mitteilen, dass die SPD-Fraktion keinerlei Grund sehe, gegen Frau Werner als Direktorin des Landtag wegen der von Freifam erhobenen Vorwürfe Einwände zu erheben.
Wir hakten daraufhin nach und fragten:
Erachtet es Herr Stoch allgemein als grundrechtskonform, wenn deutsche Gerichte es als eine Kindeswohlgefährdung erachten, sobald getrennt lebende Eltern ihre Kinder über ihr Recht auf Erziehung durch gleichberechtigte Eltern aufklären (Art. 3 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK, Punkt 67 des Allgemeinen Kommentar Nr. 14 des Ausschuss der Rechte des Kindes zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, Art. 23 Abs. 4 IPbpR)?
Darauf antwortete die Pressestelle:
Das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Baden-Württemberg und die Werte der Europäischen Union sehen eine Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative vor. Wir sehen mit Besorgnis in Staaten, in denen die Politik eine unabhängige Rechtsprechung verhindern will. Die Kontrolle über einzelne Verfahren und Urteile (die nicht fehlerfrei sein müssen) obliegt den dafür vorgesehenen Instanzen. Dass die persönliche Einschätzung eines Politikers in unserer Rechtsprechung keine besondere Rolle spielt, halten wir für eine wertvolle Errungenschaft unserer Rechtsordnung.
Mit dieser Antwort gaben wir uns nicht zufrieden und fassten nach:
Aus Art. 3 Abs. 3 der Kinderrechtskonvention (KRK) erwächst eine gesetzliche Garanten- und Umsetzungspflicht. Es entspricht dem Rechts- und Inhaltscharakter der Bestimmungen der KRK, dass ihre Umsetzung nicht vorrangig eine Frage juristischer Durchsetzung darstellt, sondern neben der administrativen und der gerichtlichen Beachtung hauptsächlich als Aufgabe politischer Umsetzung zu verstehen ist. In diesem Sinne ist meine Frage an Herrn Stoch als Landespolitiker zu verstehen. Die Frage zielt auf einen spezifischen Aspekt der KRK, nämlich der darin garantierten Erziehung von Kindern in Gleichberechtigung (Punkt 67, Allgmeiner Kommentar zur KRK) und die Stigmatisierung der Aufklärung von Kindern darüber durch einen getrennt lebenden Elternteil als Kindeswohlgefährdung – obwohl Art. 42 KRK diese Aufklärung Kindern garantiert. Ich hoffe, diese Erläuterung ermöglicht eine exakte Beantwortung.
Seit dem 3. September erhielten wir darauf jedoch keine Reaktion der Pressestelle.
Aufgrund der initialen Antwort der Pressestelle wollten wir außerdem mehr dazu wissen, wie Herr Stoch und seine Fraktion zu ihrer Einschätzung kamen:
Auf welcher konkreten Grundlage hat Herr Stoch seine Einschätzung gewonnen, die er mit Freifam nicht teilen kann? Hatte er Einblick in die entsprechenden Gerichtsakten? Wer ermöglichte ihm diese Einblicke? Hat sich Herr Stoch zu der von Frau Werners Rechtsprechung ausgehenden psychischen Gewalt gegen Kinder von einer in Kinderpsychotherapie fachkundigen Person beraten lassen?
Die Antwort der Pressestelle lautete:
Sie haben Frau Werner in Ihrem ersten Anschreiben als (Zitat) „Kinderrechtsschänderin“ bezeichnet. Und Sie haben aus der Tatsache, dass Frau Werner sich in ihrer Aufgabe am Amtsgericht Ulm nicht im Sinne des Engagements von freifam.de verwendet hat, ihre Eignung als Direktorin des Landtags von Baden-Württemberg angezweifelt. Diese Einschätzung teilt Herr Stoch nicht.
Zwischen Herr Stoch und Frau Werner besteht eine gemeinsame Verbindung: Sie sind beide als Vorstände im G-Recht e.V. tätig. Die Amtsgerichtsdirektorin ist dort Stellvertreterin des SPD-Fraktionsvorsitzenden. Deshalb wollten wir von der Pressestelle der SPD-Fraktion wissen:
Basiert die Einschätzung des Herrn Stoch alleine auf persönlichen Eindrücken von Frau Werner, u.a. in deren gemeinsamer Vorstandstätigkeit beim G-Recht e.V.?
Die Pressestelle teilte hierzu mit:
Auskünfte über die ehrenamtlichen Tätigkeiten von Abgeordneten sollten Sie nicht bei der Pressestelle der Fraktion einholen. Wir werden aus Steuermitten bezahlt, die man nicht zweckentfremden sollte.
Wir wendeten uns deshalb am 3. September direkt an den G-Recht-Verein, wo die Amtsdirektorin Werner und der SPD-Fraktionsvorsitzende Stoch Vorstände sind. Dorthin richteten wir unter anderem folgende Fragen:
Ihr Verein verschreibt sich der Gewaltprävention zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen. Wie passt dies mit der psychischen Gewalt gegen Kinder zusammen, die Frau Werner durch ihre Rechtsprechung begeht?
Erwuchsen Ihrem Verein jemals Vorteile durch die Vorsitzendentätigkeit der Frau Werner, z.B. indem an den Verein Gelder vergeben wurden, die im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren stehen, in denen Frau Werner zuständig war?
Begrüßen Sie die Benennung der Frau Werner zur zukünftigen Direktorin des Landtag BW oder lehnen Sie diese ab?
Bis heute erhielten wir dazu keine Antwort vom G-Recht e.V..
Am 21.09.2021, wird das Präsidium des Landtags über Frau Werner abstimmen. Die SPD-Fraktion stellt drei Mitglieder im Präsidium, nämlich ihr Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch, sowie Sascha Binder und Daniel Born.
Bildnachweis: Foto Schielberg, https://www.andreas-stoch.de/pressebildarchiv/