Verlängertes Leiden von Kindern durch designierte Direktorin des Landtag Baden-Württemberg

Die aktuell noch als Richterin tätige Christine Werner, die als Direktorin des Landtag Baden-Württemberg vorgesehen ist, ließ sich rechtswidrig zu viel Zeit mit einer Gerichtsentscheidung und verlängert somit das akute Leiden von vier Kindern.
Freifam liegen Gerichtsunterlagen vor, aus denen hervor geht, dass Frau Werner in einer Kindschaftssache am 05.07.2021 wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde. Das Gesetz sieht vor, dass ein Gericht spätestens innerhalb eines Monats tätig werden muss, wenn es um Kinder geht. Frau Werner ließ die Monatsfrist am 05.08.2021 jedoch ohne Entscheidung verstreichen.
Nachdem Frau Werner am 16.08.2021 eine sogenannte Beschleunigungsrüge erhielt, mit der die Verzögerung bei Gericht angemahnt wurde und eine schnelle Entscheidung gefordert wurde, entschied Frau Werner schließlich am 18.08.2021. Die noch amtierende Direktorin des Amtsgericht Ulm ließ sich also knapp zwei Wochen länger Zeit und handelte erst nach Aufforderung. Sie hat sich somit gesetzeswidrig verhalten und verstieß gegen das Recht der betroffenen Kinder auf ein faires Verfahren.
In ihrer Entscheidung vom 18.08.2021 bedauert die Richterin die Verzögerung jedoch nicht, sondern wirft dem Antragsteller stattdessen vor, er habe mit dem Befangenheitsantrag das Verfahren verzögert.
Freifam hat über das Verfahren, welches Frau Werner unnötig verzögerte, schon berichtet. Wir werfen der Richterin und womöglich zukünftigen Direktorin des Landtag Baden-Württemberg vor, dass sie die Pervertierung von Kinderrechten begünstigt und auf diese Weise mindestens vier Kindern psychisch schadet:
In diesem Kontext erscheint die Verfahrensverzögerung als ein aktiver Beitrag der Amtsdirektorin, die betroffenen Kinder weiterhin willkürlich von einem Elternteil fern zu halten und ihnen damit zu schaden.
Denselben Eindruck macht der Unwille des Amtsgericht Ulm, dem Antragsteller zum Befangenheitsgesuch mitzuteilen, wie lange Frau Werner noch am Amtsgericht tätig sein wird. Schließlich ist öffentlich bekannt, dass das Präsidium des Landtag Mitte September über ihre Berufung entscheiden wird. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Frau Werner lohnt sich nicht, wenn sie sowieso bald nicht mehr als Richterin tätig sein wird. Das Schweigen des Gerichts könnte so gedeutet werden, dass es den Antragsteller zum Gang in die nächste Instanz bewegen will, die dann ohnehin entscheiden wird, dass sich der Befangenheitsantrag erledigt hat, weil die Richterin Werner nicht mehr als solche tätig ist. Dadurch wäre wieder unnötig Zeit verstrichen, in der die Kinder weiterhin von dem einen Elternteil getrennt bleiben.
Der Antragsteller entschied sich, im Interesse seiner Kinder auf Rechtsmittel zu verzichten, weil er davon ausgeht, dass Frau Werner nicht mehr lange am Amtsgericht tätig sein wird und weil er die für die Kinder schädigenden Folgen der von Frau Werner zu verantwortende Verfahrensverzögerung minimieren will.
Die verzögerte Befangenheitssache entschied Frau Werner im Übrigen selbst und zwar mit der Begründung, sie sei angeblich rechtsmissbräuchlich. Ob dies stimmt, wird gerichtlich nicht mehr festgestellt werden, da der Antragsteller wie geschrieben auf Rechtsmittel verzichtete. Äußerst fragwürdig ist jedoch, dass vorliegend eine Richterin mehr Zeit braucht, als gesetzlich vorgesehen, um über sich selbst zu entscheiden.
Bildquelle: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2021/juli/522021-1.html