Als Vater habe ich in Deutschland das selbe Recht auf unsere Kinder, wie die Mutter. Schon heute, schon jetzt. Das garantiert mir das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das Wechselmodell muss nicht erkämpft werden, wir wollen es einfach nur leben dürfen. Auch das Recht unserer Kinder auf beide Eltern, ist schon längst garantiert.
Alles andere ist ein großer Schwindel der Gerichte, die einen Trick nach dem anderen aus dem Hut zaubern, um uns zum Wohle überkommener und von jeher ungerechten Familienstrukturen hinters Licht zu führen. Mit Begriffen wie Kindeswohl, Loyalitätskonflikt, Kontinuitätsprinzip, Bindungstheorie, etc. werden Eltern sozialpädagogisch denunziert. Rechtlich haben sie keine Bedeutung – Richter richten sich jedoch danach. Rechtlich zählt eigentlich schon heute nur, dass Vater und Mutter vor Gericht gleichberechtigt zu behandeln sind und dies in jedem Beschluss anzuwenden ist.
Das Wechselmodell muss schon heute von den Gerichten angeordnet werden. Alles andere ist Unrecht – es sei denn, es besteht nachweisbar (!) und ernsthaft Gefahr für Seele, Leib und Leben des Kindes. Gerichte, die dem zuwiderhandeln, widersprechen deutschen Gesetzen. Zu den Beugern von Elternrechten gehört auch das Bundesverfassungsgericht.
Eltern, insbesondere Väter, haben sich jahrzehntelang von Jugendämtern und Familiengerichten verschaukeln lassen.
Du bringst die Sache mal wieder auf den Punkt, Sandro. Mit dieser Justiz denkt man schon immer um die Ecken herum, statt die Dinge einfach nur so zu sehen wie sie sind. Umgekehrt: warum macht es die Justiz eigentlich komplizierter, als sie es darf? Das ist die eigentliche Frage, die es zu klären gilt.
[…] Per Gesetz müssten wir geschützt werden, aber die Vorurteile sind stärker. In einem Staat, der Kindern den Vater vorenthält, und dies als gut für die Kinder ansieht, ist alles möglich. Dieser Staat ist irrational, ungerecht und willkürlich, wenn es um die Rechte von Familienmitgliedern geht. […]
[…] Grundrechte gelten für alle, auch in Einzelfällen, und sie sind eindeutig: Kinder haben das Recht auf beide Elternteile. Ein Richter, der nun im Einzelfall wertet, welcher Elternteil wichtiger ist, befindet sich schon in seinem subjektiven Weltbild, das er anderen aufzwingt, was undemokratisch ist und die Würde des Menschen verletzt. […]