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Deutschland wird das Wechselmodell in drei Schritten zum Regelfall machen

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Die deutsche Gesellschaft unterstützt schon längst das Wechselmodell als Regelfall nach der Trennung der Eltern. Die Mehrheit der Deutschen will, dass den Kindern nach der Scheidung beide Eltern gleichwertig erhalten bleiben, wenn sich die Eltern um die Kinder streiten. Die Familiengerichte hinken dieser Entwicklung gewaltig hinterher und leben noch in den 60er-Jahren.

Dieser Spagat zwischen Gesellschaft und Gerichtsbarkeit wird immer größer, das Unrecht immer deutlicher. Hier meine Prognose, in welchen Schritten die gleichberechtigte Elternschaft durch den gesellschaftlichen Druck auch in den Gerichten umgesetzt werden wird:

  1. Der geschiedene Elternteil, der sich glaubhaft für das Wechselmodell einsetzt, bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) zugesprochen, eventuell auch das alleinige Sorgerecht. Damit hat er es in der Hand, mit dem blockierenden Elternteil das Wechselmodell auszuhandeln und den Konflikt gleichberechtigt zu lösen. So wird das Residenzmodell neutralisiert, indem die Wechselmodell-Befürworter die Macht erhalten.
  2. Diese Praxis wird sich an immer mehr Familiengerichten etablieren. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sie in zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen müssen. Der Anspruch des BVerfG, dass das Wechselmodell nur möglich ist, wenn die Eltern sich nicht streiten, wird fallen, weil sich die Amts- und Landesgerichte faktisch nicht mehr daran halten werden.
  3. Der Gesetzgeber wird das Wechselmodell als Regelfall gesetzlich verankern, und zwar gegen den Widerstand der Juristenbünde und Alleinerziehenden-Verbände. Die einstige Macht dieser Lobby-Gruppen wurde zu diesem Zeiptunk durch die gesellschaftliche und gerichtliche Realität extrem geschwächt. Dies macht den Weg frei von der mutter- und machtzentrierten Umgangsideologie zur freien Familie mit gleichberechtigten Familienmitgliedern.

Der Endpunkt dieser Entwicklung wird sein: Das Familienrecht wird grundlegend überarbeitet, Kindesunterhalt wird anders berechnet und Jugendämter wandeln sich von Entfremder- und Denunzianten-Behörden zu Dienstleistern, die das persönliche Wachstum unterstützen und durch Krisen helfen.

Das Kindeswohl wird als Potential zu persönlichem Wachstum definiert, d.h. dem Kind haben alle beide Eltern als Ressource zur Verfügung zu stehen, auch nach deren Scheidung.

Kinder werden als Rechtssubjekte respektiert und nicht mehr als Objekte der Fürsorge gesehen. Deshalb werden Verfahrensbeistände wirklich als Anwälte der Kinder agieren und deren Wille und Interessen vertreten.

Der oben dargestellte Dreischritt zur gleichberechtigten Elternschaft ist auch der Weg zur freien Familie.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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