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Bundesverfassungsgericht entzieht Vätern ihre Rechte wegen Rechtsstreit

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Ich gehe vor Gericht, um mein Recht zu bekommen, und nicht um zu hören, dass ich mit der gegnerischen Partei streite und deshalb mein Recht nicht bekomme. Natürlich streite ich mit ihr, deshalb bin ich vor Gericht gezogen. Das Gericht hat die Aufgabe, gemäß geltenden Rechts zu entscheiden, und nicht die Tatsache des Rechtsstreits als Argument für die Entrechtung einer der Streitparteien zu verwenden.

Die letzte gerichtliche Instanz in Deutschland begründet höchstrichterlich den Entzug von Rechten mit dem Rechtstreit. Hier die Logik des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus seiner jüngsten Entscheidung gegen gleichberechtigte Eltern:

Das Gericht lehnt die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells ab, weil das Verhältnis zwischen den Eltern hoch strittig sei und nicht die für die Begründung eines solchen Wechselmodells erforderlichen Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten erkennen lasse.

Das ist genau die oben dargestellte Perversion des Rechts durch den Rechtsstreit: Wer vor Gericht geht, um sein Recht als gleichberechtigter Elternteil einzuklagen, hat darauf kein Recht, weil er mit der gegnerischen Partei zerstritten ist – weswegen er ja vor Gericht geht.

Es ist zum Haare raufen!

Väter gehen vor Gericht, weil sie ihr Recht auf Elternschaft durch die Mutter ihrer Kinder gefährdet sehen, weil sie nicht bereit ist, dem Vater seine (und seinen Kindern) durch das Grundgesetz verbrieften Rechte zuzugestehen. Was machen die Gerichte bis hinauf zum BVerfG daraus? Sie entscheiden fast immer gegen den Vater, weisen der Mutter den Lebensmittelpunkt der Kinder zu, und brechen damit das Recht des Vaters (und der Kinder), für das er vor Gericht kämpft.

Die Familiengerichte urteilen mehrheitlich verfassungswidrig und das BVerfG lehnt einen Antrag, der dies korrigieren will, mit dem selben verfassungswidrigen Kanon der Familiengerichte ab.

Das ist verrückt!

Wer sich die folgenden Fragen stellt, wird immer tiefer in das Rabbit Hole der Rechtsprechung gezogen:

  • Wurde der Zusammenhang zwischen dem Konflikt der Eltern und dem Kindeswohl jemals vom BVerfG irgendwo begründet oder wurde er nur konstatiert?
  • Wenn ja, wurde jemals irgendwo definiert, ab welcher Schwelle dieser Konflikt das Kindeswohl so gefährdet, dass das Wechselmodell ausgeschlossen werden muss?
  • Wieso hebelt der Umstand, dass die Eltern streiten, Art. 6 Abs. 2 GG aus?
  • Zur Erinnerung, das ist der Paragraph: “Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.”
  • Steht ein Elternteil weniger unter Schutz, wenn die Eltern streiten?
  • Wieso ist das natürliche Recht eines Elternteil auf die Pflege und Erziehung der Kinder einzuschränken, wenn diese Streiten?
  • Müsste die Argumentation des BVerfG nicht genau umgekehrt sein, um dem GG zu entsprechen und das Kindeswohl zu schützen: Je mehr sich die Eltern streiten, umso wichtiger ist es, dass das Kindeswohl geschützt wird, indem das Kind garantiert beide Eltern hat. Dies entspräche der Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, über die Familie zu wachen.
  • Gibt es andere Bereiche im Recht, wo der Grad des Streits der beiden Parteien darüber entscheidet, wem der Parteien der Streitgegenstand zugewiesen wird? (Natürlich sind Kinder keine Sache, es geht mir hier um ein rechtliches Prinzip.)
  • Sind streitende Eltern als Verletzung von Kinder- oder Menschenrechten anerkannt?
  • Wieso gehören streitende, geschiedene Eltern nicht zum normalen Lebensrisiko?
  • Wieso wird das Kind mit dem Verlust eines Elternteils bestraft, weil die Eltern sich im Streit trennen?

Wer die obigen Fragen beantwortet, wird nicht nur bei einer Antwort feststellen, dass diese Entscheidung des BVerfG, den Antrag abzulehnen, verfassungswidrig ist und gegen Menschenrechte verstößt.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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3 comments

  1. EinFragender 21 Mai, 2018 at 07:34 Reply

    Das Bundesverfassungsgericht ist genau so Rückständig und einseitig auf eine Mutterrolle fixiert wie der Rest der Politik und der Presse.

  2. Progressive Meyer 23 Mai, 2018 at 01:48 Reply

    könntest ja noch auf das höstpersönliche recht des Kindes abstellen Art 2 Abs 1 ivm Art 1 Abs 1 GG
    normalerweise müssen die soch gerade im streit um die grundrechtsposition beider Eltern ausserandere setzen und dem des kindes welches dann vor den der Eltern oder Elternteil steht.

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