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Erpressung der Väter

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Solange das paritätische Wechselmodell nicht als Regelfall gesetzlich verankert wurde, sind Väter mit der Liebe ihrer Kinder erpressbar.

Väter werden von Jugendämtern und Familiengerichten erpresst. Diese Institutionen nutzen ihre Macht aus, um ihr mutter-zentrisches Familienbild den Kindern und dem Vater überzustülpen. Dies widerspricht dem Grundgesetz.

Anhand dieser Ungerechtigkeit und Diskriminierung sind Väter froh, wenn sie ihre Kinder überhaupt sehen. Wer als Vater für seine Rechte und die Rechte seiner Kinder einsetzt, verliert seine Kinder früher oder später. Sein Engagement wird als Bedrohung für die Mutter gesehen, weil damit das traditionelle Familienbild bedroht wird.

Was immer auch der Vater versucht, er läuft gegen eine Ideologie an, weshalb vernünftige Argumente nicht fruchten. Die Ideologie lässt sich nur durch Unterwerfung Andersdenkender aufrecht erhalten. Unterwerfen kann man nur, wenn man die Macht hat.

Indem der Unterhaltsboykott zwar eine Straftat ist, der Umgangsboykott nicht, besteht ein Machtgefälle zwischen dem Vater und der Mutter. Der Vater kann seine potentielle Macht (Geld) nicht einsetzen, ohne sich selbst zu gefährden. Die Mutter kann ihm jedoch die Kinder vorenthalten, ohne straffällig zu werden.

Dies ist nur ein Beispiel für die gesetzliche Legitimierung der Macht der Mütter, durch die Väter erpressbar werden und ihre Produktivität – sprich Lebensenergie – durch die Mutter seiner Kinder ausgebeutet werden kann.

PS: Ich füge gerne hinzu, dass es auch Fälle gibt, in denen Mütter durch den Vater erpresst werden. Diese sind zwar wesentlich seltener, was aber das Leid nicht schmälert.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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4 comments

  1. ingolf kolodziej 15 Mai, 2018 at 12:34 Reply

    Die Mutter kann ihm jedoch die Kinder vorenthalten ohne Straffällig zu werden…….schreibst du,das ist so nicht ganz richtig .Häufig werden Strafen in Umgangsregelungen festgeschrieben welche aber in 99% der Fälle eines Boykott gar oder nur unzureichend angewendet werden.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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