Sign in / Join

Salomos Urteil

Share:

Wenn es um die Frage geht, wer der bessere Elternteil sei, wem das Kind „zugesprochen“ werden könne und müsse wird immer gerne das Salomonische Urteil bemüht. Immer wieder neu berufen sich Menschen, auch Familienrichter, auf die Bibelstelle, um ihre Entscheidung, ihr Urteil mit dieser „Weisheit“ zu begründen.

Bertold Brecht hat diese Bibelgeschichte 1944 im amerikanischen Exil in seinem Drama Der kaukasische Kreidekreis interpretiert.

Die vielen Interpretationen haben auch bei mir zu einer Gedankenverwirrung geführt. Da habe ich die Bibelstelle noch einmal nachgelesen und mich an die dazu passende Andacht erinnert, welche Dietmar Nikolai Webel am 2. November 2003 im Rahmen des 2. Familienkongresses in der Marktkirche zu Halle gehaltenen hat.

Dietmar Nikolai Webel war Gemeindepfarrer in Gollma, im Vorstand des VafK. Er verstarb am 5. Oktober 2014. Wie viele andere hat mich Dietmar sehr unterstützt, hatte immer ein offenes Ohr, Trost und Hilfe. Dietmar bin ich unendlich dankbar.

Dietmar fehlt mir, der Initiative für die Rechte der Kinder, allen Kindern dieser Welt.

Dietmar lebt!

Dietmars Andacht:

1. Könige 3, 16-28 – Salomos Urteil

16  Zu der Zeit kamen zwei Huren zum König und traten vor ihn.

17  Und die eine Frau sprach: Ach, mein Herr, ich und diese Frau wohnten im selben Hause, und ich gebar bei ihr im Hause.

18  Und drei Tage nachdem ich geboren hatte, gebar auch sie. Und wir waren beieinander, und kein Fremder war mit uns im Hause, nur wir beide.

19  Und der Sohn dieser Frau starb in der Nacht; denn sie hatte ihn im Schlaf erdrückt.

20  Und sie stand in der Nacht auf und nahm meinen Sohn von meiner Seite, als deine Magd schlief, und legte ihn in ihren Arm, und ihren toten Sohn legte sie in meinen Arm.

21  Und als ich des Morgens aufstand, um meinen Sohn zu stillen, siehe, da war er tot. Aber am Morgen sah ich ihn genau an, und siehe, es war nicht mein Sohn, den ich geboren hatte.

22  Die andere Frau sprach: Nein, mein Sohn lebt, doch dein Sohn ist tot. Jene aber sprach: Nein, dein Sohn ist tot, doch mein Sohn lebt. Und so redeten sie vor dem König.

23  Und der König sprach: Diese spricht: Mein Sohn lebt, doch dein Sohn ist tot. Jene spricht: Nein, dein Sohn ist tot, doch mein Sohn lebt.

24  Und der König sprach: Holt mir ein Schwert! Und als das Schwert vor den König gebracht wurde,

25  sprach der König: Teilt das lebendige Kind in zwei Teile und gebt dieser die Hälfte und jener die Hälfte.

26  Da sagte die Frau, deren Sohn lebte, zum König – denn ihr mütterliches Herz entbrannte in Liebe für ihren Sohn – und sprach: Ach, mein Herr, gebt ihr das Kind lebendig und tötet es nicht! Jene aber sprach: Es sei weder mein noch dein; laßt es teilen!

27  Da antwortete der König und sprach: Gebt dieser das Kind lebendig und tötet’s nicht; die ist seine Mutter.

28  Und ganz Israel hörte von dem Urteil, das der König gefällt hatte, und sie fürchteten den König; denn sie sahen, daß die Weisheit Gottes in ihm war, Gericht zu halten.

Das Schwert der Entscheidung oder das Gebot der Liebe

Wir haben eine hochstrittige Geschichte gehört. Ein Elternteil muß zusehen, um Elternteil für das Kind bleiben zu können. Da wird getrickst, gelogen und manipuliert. Der Preis ist das Kind. Den Preis zahlt das Kind. Die Frage ist doch, ist das Kind schon tot oder noch lebendig. Tot heißt auch, vom Kind weggedrückt zu werden, und die Elternrolle nicht wahrnehmen zu können.

Eine Einigung ist nicht möglich, das Recht für den einen war das Unrecht des anderen. Es wird gekämpft um das Kind, bis aufs Messer. Die Frauen trauen auf den Rechtsstaat. Der König symbolisiert dieses Recht.

Zwei Frauen erzählen ihre Geschichte dem Richter und der Richter hört zu. Hier entscheidet sich oft schon viel. Gibt es den üblichen Spruch, oder wird wirklich die Geschichte genau und von allen Seiten beleuchtet. Letztlich wirkt der Richter überfordert, denn das Vorgetragene eignet sich nicht für ein gerechtes Urteil. Diese sagt…‚ jene sagt…

Es geht um viel bei diesem Streit, es geht um das Anrecht des Kindes auf seine Mutter. Nun liegt es in der Hand dieses Richters. Möge er bedacht damit umgehen.

Es geht um viel bei diesem Streit, es geht auch um die Identitäten beider Frauen und der dahinter stehenden Familien. Bei der einer Frau um die Mutterrolle, bei der anderen Frau um die Trauer einer Mutter, die ihr Kind verloren hat. Die Möglichkeit der Mutterrolle und die Trauer um den Verlust liegen nun in der Hand dieses Richters. Möge er umsichtig damit umgehen.

Ihm wurde alles in die Hand gelegt und er greift zum Schwert. Alles gerät auf des Messers Schneide. Wie ein rohes Ei möchte man meinen wird er mit dieser Situation umgehen.

Er zielt mit seiner Klinge auf das Kind und dann trifft er seine Entscheidung. Er verkündet die Teilung des Kindes und einen Anspruch beider Frauen auf ein halbes Kind, mehr Recht läßt sich nicht sprechen.

Es wird deutlich: Das Recht versagt, ist unbrauchbar in diesem hochstrittigen Fall. Der Richter soll etwas entscheiden, was sich mit den Mitteln seiner Zeit nicht klären ließ.

Das Recht kann nur zwischen den verschiedenen Interessen eine Balance finden, das Kindeswohl bleibt auf des Messers Schneide und scheinbar auf der Strecke. Was der einen genug ist, ist der anderen zuwenig. Die eine Frau stoppt solche Rechtsprechung: „Gebt ihr das Kind lebendig und tötet es nicht“. Der Verzicht erweist sich als Liebe, sie verzichtet. Damit ermöglicht sie dem Kind ein Überleben.

Der Richter kann von nun an zwischen dem berechtigten und dem unberechtigten Anspruch unterscheiden. Er kann der leiblichen Mutter ihr Kind geben und dem Kind die Mutter.

Die realen Lebensidentitäten werden wieder gefunden. Mutter und Kind finden sich. Das Entscheidungskriterium für den Richter war die Liebe. Gibt es ein anderes Kriterium? Diese Geschichte hat ein Happy End.

Wer an dem Kind zieht, es für sich vereinnahmen will, der handelt aus eigenem Interesse und nicht für das Kind. Egoismus und Anspruchsdenken der Besitzergreifender ist dem Kind nicht zuzumuten. Darum geht es der leiblichen Mutter. Sie liebt ihr Kind und will es ungeteilt wissen.

Wie gut, daß der Richter darüber zu befinden hatte. Ohne diesen weisen Richter wäre es keine Geschichte mit Happy End geworden. Die rechte Mutter hätte für das Leben des Kindes verzichtet. Die falsche Mutter wäre mit dem Kind in ihre vermeintliche Zukunft gegangen. Die Mutterliebe bliebe weit zurück.

Immer wieder wird gerade an diese Geschichte erinnert, wenn ich vom Engagement der entsorgten Elternteile spreche. Aus dieser sehr lebendigen Geschichte wird eine moralische Aufforderung abgeleitet in dem Sinne: ihr müßt eben einfach verzichten, wie die liebende Mutter in der Geschichte. Schreiendes Unrecht.

Die Geschichte aus dem Buch der Könige ist eine Geschichte der Liebe, auch wenn in ihr das Schwert blinkt. Nicht auszudenken, wenn in dieser Geschichte das Schwert, die Ent-Scheidung, die Ent-Sorgerechtung das letzte Wort gewesen wäre. Dann würde der besitzergreifende Egoismus das letzte Wort über die richtigen Liebe sein, denn es gibt auch eine falsche Liebe.

Die Geschichte läßt sich auf die leiblichen Eltern nicht einfach übertragen, weil beide Eltern einen berechtigten Anspruch auf das Kind haben und das Kind einen Anspruch auf beide Elternteile. Die Kriterien für die Entscheidungen sind keine Prinzipien, wie Kontinuität und Bindung, sondern allein sich erweisende Liebe. Solche Liebe hat einen Anspruch ins gute Recht gesetzt zu werden.

Amen

Bildrechte Gisela Webel

Print Friendly, PDF & Email

Autor

  • Herbert Steinhaus

    Ich bin ausgebildeter Verfahrensbeistand und ehemaliger Rechtsanwalt. Beide Wechselmodell-Abreden mit den Müttern meiner Kinder wurden von den Müttern mit Hilfe der Gerichte unterlaufen. Ich setze mich dafür ein, dass Kinder möglichst frei und unabhängig ihr Selbst leben können. Hierfür brauchen Kinder beide Eltern.

Share:

1 comment

  1. Bobby Vander Pan 12 Mai, 2018 at 08:13 Reply

    Auch, wenn nun alle glauben, dass die leibliche Mutter das Kind erhalten hat, werden wir nie erfahren, ob nun auch wirklich die leibliche Mutter das Kind erhalten hat. Ein Gentest gab es damals nicht. Genauso ist es beim Kindeswohl, wir glauben immer Annahmen stellen zu können, wissen aber nie was wirklich im Einzelfall das beste für das Kind ist. Vielleicht hat die eine Mutter hier losgelassen, weil sie sich hätte denken können, dass sie so besser aussieht oder die andere wollte gerade eine Sekunde später auch loslassen und und und. Es gibt so viele Faktoren, die wir nicht kennen und nie kennen werden. Was wir aber wissen ist, dass ein Kind geno- und phenotiypische Eigenschaften beider Eltern in sich trägt und dessen Entfaltung natürlich durch Interaktionen mit jenen zumindest theoretisch am besten gelingt. Und wieso sollte ein Elternteil besser sein als der andere, wenn wir den Einzelfall doch sowieso niemals ergründen können? Daher lieber geichberechtigte Elternschaft statt Willkür, Kampf und Ressourcenvernichtung!

Hinterlasse einen Kommentar

 braucht eure Hilfe!

Der Landtag von Baden-Württemberg versucht gemeinsam mit der Justiz, unsere Presse- und Meinungsfreiheit zum Thema "politische Erpressung mit Kindesentzug" zu unterdrücken. Bitte unterstütze uns mit einer Spende für einen Anwalt.

Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Freifam braucht eure Hilfe! Der Landtag von Baden-Württemberg versucht gemeinsam mit der Justiz, unsere Presse- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Unterstützt uns im Kampf gegen politische Erpressung mit Kindesentzug!