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Erste Vorschläge für eine Familiencharta

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Die unten stehenden Stichpunkte sollen der Startpunkt sein für eine Familiencharta, in der wir unsere Forderungen für freie Familien formulieren.
Bitte lasst mich eure Fragen, Anmerkungen, Ideen, Änderungswünsche, etc. am Ende des Artikels in einem Kommentar wissen.
Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst)
  1. Kompletter Machtentzug (§ 44 SGB 8)
  2. Strukturierte & nachvollziehbare Arbeitsvorschriften, und zwar bundeseinheitlich
  3. Kontaktverbot zu Schulen, Arbeitsämtern, Ärzten und Kindergärten, etc.
  4. Ausschluss aus dem Beamtentum
  5. Fachbezogene Transparenz: Jede fallbezogene Korrespondenz ist allen Betroffenen unverzüglich und ungeschönt als Abschrift zukommen zu lassen. (Akteneinsicht)
  6. Gesetzwidrig arbeitende Mitarbeiter dieser Behörden sind nach bekannt werden sofort dem Dienst zu entheben und mit einem fünfjährigen Berufsverbot zu belegen.
  7. Verbot der so genannten “Handakten”
  8. Aufgaben wie z.B. begleitete Umgänge dürfen nur nach eingehender Prüfung an fachkompetente Stellen mit Kapazitäten vergeben werden.
  9. Jugendämter müssen dazu verpflichtet werden, ein Höchstmass an Komunikation mit beiden Elternteilen zu praktizieren.
  10. Bei konfliktbehafteten Eltern muss das Jugendamt verpflichtet werden, Psychologen zu Gesprächen einzuladen.
Gerichte und  Gerichtsbarkeit sowie Gesetze
  1. Es muss eine Definition des Kindeswohl geschaffen werden.
  2. Aufgrund der fehlenden Definition “Kindeswohl” müssen alle mit dieser Begründung gefassten Beschlüsse und Urteile ersatzlos aufgehoben werden.
  3. Sorge & Umgangsrecht müssen einher gehen und müssen mit der Anerkennung der Elternschaft bestand haben und nicht einer Freiwilligkeit oder eines Prozesses bedürfen.
  4. Die Einwilligung Dritter darf es bzgl. 3. dabei nicht bedürfen (z.B. Elternteil oder Jugendamt)
  5. Das Recht des Kindes hat im Vordergrund zu stehen und nicht irgendwelche Befindlichkeiten etwaiger Dritter.
  6. Bei getrennt lebenden Eltern Muss das Kind jegliche Möglichkeit haben beide Elternteile zu gleichen teilen zu sehen.
  7. Für gerichtliche Gutachten müssen Standarts und Kataloge erarbeitet werden, die nur von befähigten (Nachweise) Diplom Psychologen / Fachkliniken oder Psychiatern erbracht werden dürfen. Psychologen die nur für Gerichte tätig sind müssen ausgeschlossen werden.
  8. Ist ein Gutachten nötig, dann muss den beteiligten Eltern ein Mitentscheid über einen Gutachter eingeräumt werden.
  9. Bei gerichtlichen Entscheidungen muss § 1684 Abs. 1 & 2 (Umgang des Kindes mit den Eltern) Priorität haben und zu gleichen teilen auf beide Elternteile angewendet werden.
  10. Bei Umgang nach Beschluss mit Sanktionsandrohung, muss die Sanktion schon bei der ersten Zuwiderhandlung ersatzlos durchgesetzt werden (ohne Umwandlung in z.B. Sozialstunden).
  11. Umgangsboykott sollte zum Unterhaltswegfall führen (für die dauer des Boykott).
  12. Familien Richter müssen ” normale Bürger” als Schöffen beigeordnet werden.
  13. In Fällen von Zugriff durch Jugendämter zur Inobhutnahme muss im Vorhinein und immer ein Beschluss eines Familiengerichts zugrunde liegen.
  14. Es muss dabei eingehend geprüft werden, ob alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden.
  15. Die Zuhilfenahme durch Gerichtsvollzieher und uniformierter Polizei sowie Zugriffe in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen müssen ausgeschlossen werden.
  16. Familiengerichte müssen für Geringverdiener (ALG & ALG II sowie Mindestlohnempfänger) kostenfrei gestellt werden und die Möglichkeit eines Pflichtverteidigers muss gewährt werden.
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