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Willkür und Unrecht an Familiengerichten

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Das Grundgesetz und das bürgerliche Gesetzbuch werden an Familiengerichten nicht beachtet.

Anders lässt sich nicht erklären, warum z.T. das selbe Gericht innerhalb kürzester Zeit zum selben Fall zwei widersprüchliche Urteile fällt. Anders lässt sich nicht erklären, warum 3/4 der Sorgerechtsentscheidungen zugunsten der Kindesmutter gefällt werden. Anders lässt sich nicht erklären, warum Gerichte nicht schon längst zugunsten der gleichberechtigten Elternschaft mit einer 50/50-Betreuung der Kinder entscheiden.

Die Gleichberechtigung von Mutter und Vater ist per Gesetz schon gegeben, die Rechtsprechung hält sich jedoch nicht daran. Sie entscheidet subjektiv. In ihren Worten nennt sich das “Einzelfallentscheidung”. Hinzu kommt, dass seltsamerweise die Tatsache, dass sich Eltern streiten (warum sonst sollten sie vor Gericht gehen?) gegen einen der Eltern verwandt wird. In ihren Worten nennt sich das “hochstrittige Paare”.

Die Idiotie an diesem Argument ist: Warum soll die Tatsache, dass sich die Eltern streiten, die Grundrechte der Eltern und der Kinder aushebeln? Menschen gehen vor ein Gericht, weil sie sich uneins sind. Familiengerichte wenden den Umstand, weshalb man sich ihnen zuwendet, gegen den Klagenden und als Grund, um ihm (meist der Vater) und den Kindern ihre Grundrechte zu nehmen. Dies wird so gemacht, dass man, um Ruhe zu schaffen, den Lebensmittelpunkt der Kinder nur einem Elternteil zuspricht.

Meines Wissens nach ist in keinem anderen Bereich der Justiz die Tatsache, dass sich die Streitparteien streiten der Grund dafür, dass man eine davon zum Verlierer macht. Schließlich sind Gerichte dazu da, um einen Streit durch ein Urteil zu lösen und nicht, um ihn durch den Hinweis auf den Streit durch ein geltendes Recht verletzendes Urteil noch zu befeuern.

Dass laut höchstem Gericht der Kampf vor Gericht nicht negativ ins Urteil fließen darf, der Kampf zwischen den “hochstrittigen” Eltern jedoch schon, ist Haarspalterei. Denn natürlich besteht der Streit darin, dass einem Elternteil das Grundrecht auf sein Kind vom anderen verwehrt wird.

Artikel 6 des Grundgesetz lautet:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Die deutsche staatliche Gemeinschaft hat sich vom Wächter der Familie zu ihrem Zerstörer gewandelt.

Selbst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet verfassungswidrig, indem es einen rechtlich undefinierten und beliebig auslegbaren Begriff wie das “Kindeswohl” als Begründung anführt und ohne Begründung dieses Begriffs behauptet, dass eine gleichberechtigte Elternschaft nur möglich wäre, wenn die Eltern keine starken Konflikte hätten.

Wie schon gesagt besteht der Konflikt darin, dass ein Elternteil gegen das Grundgesetz verstößt.

Die verhängnisvolle Logik des BVerfG ist: Der Begriff “Kindeswohl” gibt allen Familienrichtern Spielraum, um Einzelfallentscheidungen zu treffen und es ist ihnen freigestellt, den Konflikt der Eltern anzuführen, um die grundgesetzlich verbriefte Gleichstellung der Eltern nicht mehr zu beachten.

Wer die Realität an Familiengerichten kennt, der weiß, dass obige Logik in den meisten Fällen wie folgt angewendet wird und zu Willkür am Grundgesetz vorbei führt: Weil ein Richter subjektiv findet, dass Kinder zur Mutter gehören, wird er aus dem Bauch heraus so entscheiden. Außerdem sehen das das Jugendamt und der Verfahrensbeistand sowie der Psychologe so wie er.

Dahinter stehen subjektive Glaubenssätze, die durch die eigene Erfahrung in der eigenen Herkunftsfamilie und das soziale Umfeld geprägt sind. Deshalb denken auch alle Beteiligten an den Familiengerichten, dass sie etwas Gutes täten, wenn die Kinder hauptsächlich bei der Mutter lebten. Das was man kennt, ist gut.

Außerdem steht dahinter die Fixierung auf den Richter. Weil er den Verfahrensbeistand und den psychologischen Gutachter beauftragt und das Jugendamt den Richter kennt, werden ihm genehme Empfehlungen gegeben, um die weitere gute Zusammenarbeit zu sichern. Die Anwälte der Eltern spielen dieses Spiel auch mit, denn sie wollen den direkten Draht zum Richter (kurz mal anrufen…) nicht verlieren.

Für entrechtete Eltern, meist eben die Väter, ist es so, dass sie vor Gericht keine Rechtssicherheit haben. Ihr persönliches Wohl und das ihrer Kinder hängt von der persönlichen Prägung der Entscheider und Zuarbeiter ab und von deren Sympathie. Sie erleben dort, dass ihre Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, und zwar oft

  • ganz ohne oder ohne stichhaltige Begründung und Argumente oder
  • durch das Verdrehen von Tatsachen oder
  • die beliebige Auslegung bestehenden Rechts, was zu widersprüchlichen Urteilen verschiedener und in manchen Fällen der selben Richter führt.

Jeder entrechtete Vater und jede entrechtete Mutter, mit denen ich redete, machen sich Gedanken darüber, welche subjektive Einstellung die Verfahrensbeteiligten zu ihrem Anliegen haben. Es darf nicht sein, dass die Frage, ob man seine Kinder kaum oder gar nicht sieht, von den persönlichen Ansichten der Beteiligten abhängt.

“Einzelfall” ist ein Euphemismus für den Entzug von Grundrechten aufgrund subjektiver Kriterien, die objektiv nicht nachvollziehbar sind und sich nicht an der Verfassung orientieren.

Deutschland braucht dringend das Wechselmodell als Regelfall, bindende wissenschaftliche Kriterien für psychologische Gutachten, die Schulung von Familienrichterin in relevanten psychologischen Bereichen, eine klare Definition von Kindeswohl, und mehr.

Wir dürfen das Wohl von Kindern nicht mehr vom Bauchgefühl der Judikative abhängig sein lassen. Stattdessen muss es sich am bestehenden Recht orientieren, das die Würde aller Menschen garantiert, und schon heute im Wortlaut die gleichberechtigte Elternschaft als Regelfall vorschreibt – was die Gerichte jedoch ignorieren, inklusive Bundesverfassungsgericht.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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14 comments

  1. Stephan 30 April, 2018 at 10:11 Reply

    Sehr gut beschrieben. Man kann es gar nicht deutlich hervorheben das es im Kern vor allem um eines geht, Geld verdienen. An diesem Punkt wo man gezwungen wird, seine Grundrechte vor Gericht, dazu mit einer geringen Erfolgsaussicht zu erstreiten wird jeder guter Geschmack verlassen. Etliche betroffenen bekommen Ansagen wie diese zu hören; Halten Sie die Beine still, Oder Sie haben recht aber der Richter unterscheidet für das Kindeswohl. Sie haben recht es wäre auch für Ihr Kind gut, aber kein Richter wird darauf Rücksicht nähmen.

  2. Ellas 30 April, 2018 at 18:34 Reply

    Mir fällt das Wort Verarsche. Man muss es schon beim Namen nennen, Gerichte und das Jugendamt verhelfen Mutter einen DEPP zum bezahlen zu finden, das ganz legal und mit dem kriminellen Jugendamt als INKASSO, alles völlig legal die einzigen kriminellen sind dann Väter die Widerstand leisten, und sich auf Gleichberechtigung berufen.

  3. Oswin Haas 30 April, 2018 at 20:25 Reply

    Es gibt da das berühmte lateinische Sprichwort: “Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf, wenn man sich nicht kennt.” Genau das gilt auch bei gerichtlichen Entscheidungen zum Umgang eines Elternteils mit seinem Kind. Wie soll jemand auch nur irgendwie eine für alle Beteiligten gute Lösung finden, wenn er nicht nur die Beteiligten nicht kennt, sondern diese sogar nicht kennen kann, ja als professioneller Richter gar nicht kennen darf? Für einen Familienrichter sind die “Streitparteien” nichts anderes als Objekte seiner Berufsausübung, so wie ein Freier nichts anderes als ein Objekt der Berufsausübung einer Prostituierten sein kann. Da kann es kaum Mitgefühl, wirkliches Verständnis oder gar Liebe (was der einzige Garant für eine MENSCHLICHE Lösung wäre) geben.

    Ein Familiengericht ist ein eiskaltes Geschäft wie eine Anwaltskanzlei oder ein Metzgerladen. NIEMAND darin kann das TATSÄCHLICHE Wohl der dort “verhandelten” Kinder auch nur annähernd richtig beurteilen, schon allein deswegen nicht, weil dafür gar keine Zeit da ist, aber auch aus dem sehr einfachen Grund, weil ALLE Entscheidungstreffer mit diesen Kindern nichts zu schaffen haben. Es sind nicht ihre Kinder. Es sind FREMDE Kinder. Und wen man nicht kennt, wird “wolfig” behandelt!

    Und die Psychologen? Die sind nur vergleichbar mit der “heiligen Inquisition” der katholischen Kirche im Mittelalter. Die versuchen Kaffeesatzlesern gleich zu inquirieren, zu eruieren mit irgendwelchem Hokuspokus und einem scheinheiligen Dackelblick, welcher Elternteil nun das inkarnierte Böse für das Kind darstellt. Die Psychologie ist nicht wissenschaftlicher als eben die Inquisition und erzeugt heute ähnlich hohe Opferzahlen allein schon durch die sogenannten psychologischen Familien-“Gut-Achter”, die oft die EIGENTLICHE gerichtliche Entscheidung treffen. Der Richter-Bischof, meist Bischöfin, übernimmt meist nur was der Inquisitor hervorgezaubert hat.

    Als streitende Familie ist man der Macht dieser FREMDEN auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Das ist (zumindest für mich) das Schlimmste, dass jemand der mein Kind NICHT lieben kann, ein Fremder, an meiner Statt, der ich das Kind liebe, maßgeblich über das Schicksal meines Kindes entscheidet. Wir müssten solche Streitigkeiten von den Gerichten, Anwälten und Psychologen wegbringen und die betroffene Familie sollte mit der Restfamilie, den engeren Freunden und Bekannten Mediationsmeetings abhalten lassen, wo dann MENSCHLICHE Lösungen gefunden werden könnten. Doch da ist ein neues Problem: Gibt es in unserer heutigen egomanischen Welt überhaupt noch Familie, tiefe Freundschaft, Bindungen, etc.? Können wir uns überhaupt noch KENNEN und LIEBEN, damit wir NICHT wie Wölfe über unsere Nächsten (z.B. Ex-Partner) herfallen? Ich befürchte, dass wir uns mit Riesenschritten darauf hin bewegen. Das Wechselmodell wäre da nur ein besseres Teilen der Kinder. Die MENSCHLICHKEIT bekämen wir auch damit nicht zurück …

  4. Alex 30 April, 2018 at 21:53 Reply

    Stimme voll und ganz zu. Als Vater hat man faktisch keine Chance gerichtlich ein umfassendes Umgangsrecht / Wechselmodell durchzusetzen, wenn die Mutter das nicht will.

  5. O.Meyer 14 September, 2018 at 09:59 Reply

    Klar und deutlich, das “Im Interresse des Kindes” gibt es nicht.
    Wie auch bei mir alle Gründe für des Kindesaufenthaltes für mich, den Vater sprechen, werden durch Gutachter schön auf nicht gegenarumentirbaren Gründen der Mutter unser Kind zugesprochen.
    Auch vor Gericht, Jugendamt und Umgangspfleger zufällig nicht anwesend aus verschiedenen Gründen.
    Das iich in Belgien wohne, und unser Kind durch die Mutter ohne mein Einverständnis ins Ausland umgemeldet wurde, wurde auch nicht zur Kentnis genommen. (Internationale Kindesentführung laut HKÜ gibt es nicht)
    Bewiesene Kindesmisshandlung, Umgangsoykot, Dokumentenfälschung, Lügen unter Eid, Diebstahl, alles ohne Konsequenzen für die Mutter. Hinzukommend, dass ich im Gegensatz zur Mutter einen festen Job habe, der hiesigen Sprache mächtig bin und die beste Kontinuität, Förderung und Stabilisation unserem Kind bieten kann, wird trotzdem der Mutter unser Kind zugesprochen. Nun beklagt man sich noch über die wachsende Kinderarmut in Deutschland.

    Soweit wie hier beschrieben die Gerechtigkeit und Loyalität vor den Gerichten.

  6. Lad 29 August, 2023 at 08:05 Reply

    Euer Ehren, die kriminelle Energie der Beamten beim Amtsgericht für Familiensachen und nach einer Beschwerde des Vaters, auch beim Oberlandesgericht, ist extrem hoch. Eine Richterin wird in ihrem Büro von einer egoistischen Mutter gebeten, dass der Vater seine Kinder nie mehr sehen darf, aber Alimente zahlen muss. Dann schickt die korrupte Richterin den Vater zu einem korrupten Verfahrensbeistand und zu einer korrupten Gutachterin und diese Personen werden beauftragt, auf 10 bis 100 A4 Papieren zu lügen: ”Der Vater will die Mutter töten, ist paranoid, braucht Therapie und täglich Tabletten.” Dann schreibt das Gericht dem getrenntem Vater in 7 gelben und weißen Umschlägen pro Tag, dass er nicht näher als 50 Meter zu seinen Kindern, Wohnung und Schule kommen darf. Und eine arme Anwältin von der Mutter wird beim Gericht alle 2 Jahre erreichen, dass das Kontakt-Verbot zwischen Vater und Kind um weitere 2 Jahre verlängert wir, bis nach 10-16 Jahren alle Kinder 18 Jahre alt sind und im Gefängnis oder im Irrenhaus leben. Wenn die kleinen Kinder 10-16 Jahre vom Gericht verboten haben, ihren netten Vater zu sehen, werden sie mit 18 im Gefängnis, Irrenhaus oder sterben an Drogen. Euer Ehren, das ist organisiertes Verbrechen, was die Gerichte für Familiensachen machen.

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