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Familiengerichte zerstören die Machtstrukturen, die sie erhalten wollen

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Sehen wir die Situation entrechteter Väter in Deutschland aus einer langfristigen Perspektive: Die Familiengerichte diskriminieren derzeit mehrheitlich Väter, was einen immensen seelischen Schaden bei Vätern und Kindern zur Folge hat.

Gleichzeitig vernetzen sich immer mehr Väter und erkennen: Ich bin kein Einzelfall. Die menschenrechtsverletzende Praxis der Familiengerichte wird allmählich öffentlich bekannt.

Damit wird der Öffentlichkeit auch der Zustand vieler Familien immer bewusster: Mütter halten mit aller Macht an ihrer emotionalen Hoheit über die Familie fest und schaden damit Kindern, Vätern und der Gesellschaft.

Auch wenn Familiengerichte die Transformation zur freien Familie nicht aus eigener Kraft schaffen, so agieren sie doch als Katalysator, der die diskriminierenden Strukturen in Familien immer augenscheinlicher und unerträglicher macht.

Familiengerichte sind die Instanz, die den Status Quo der mutterzentrierten und unfreien Familie mit aller Macht sichern wollen und tragen genau damit zum Zerfall der bestehenden familiären Machtstrukturen bei. Sie sind nicht der Gegner einer gleichberechtigten Elternschaft, sondern ihr Verbündeter – nur wissen sie das noch nicht.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. jürgen peters 26 April, 2018 at 08:43 Reply

    Wie soll man in einem Rechtssystem, seine Rechte gewahrt bekommen, wenn das Rechtssystem selbst Unrecht begeht durch Willkür und Machtmissbrauch? Richtig! Gar nicht. Wenigstens nicht möglich auf dem Rechtsweg.
    Das Familienrecht ist für mich persönlich keine Rechtsprechung, sondern eine staatlich installierte Familienzerstörungsmaschinerie. Es gilt keine Wahrheitspflicht und Zeugen sind nicht zugelassen. Sprich, das Prozessbeteiligte Jugendamt kann Lügen, ohne dafür belangt zu werden. “Der ach so unabhängige Richter ” MUSS das Jugendamt in Kindschaftssachen anhören, ist aber im Gegenzug nicht dem Jugendamt weisungsbefugt.

    So kommt es dann, dass ein Richter Umgänge zu den Eltern beschließt, das beteiligte Jugendamt dies organisieren soll, aber das Jugendamt einfach sagt:” Juckt uns nicht! ” Richtig, ein Jugendamt muss sich nicht an die Beschlüsse halten. Umgänge sind das RECHT des Kindes, die Jugendämter brechen damit also die Kinderrechte, welche sie eigentlich schützen sollen.
    Das heißt, diese Rechtsprechung ist eine sehr einseitige Sache. Die Jugendämter wirken zwar am Verfahren mit und damit auch am Ergebnis, also dem richterlichen Beschluss, müssen diesen aber selbst nicht umsetzen. Der Familienrichter prüft noch nicht einmal, ob das Jugendamt seine Aufgaben nach SGB erfüllt hat, da es im Familiengericht nicht um das SGB, sondern das BGB geht. Ist doch geschickt!

    Mit den Beschlüssen können sich die Eltern dann anschließend sozusagen den A…. abputzen. Solche Verhandlungen kann man sich vollkommen sparen. Es wird beim ” Kampf ” um das eigene Kind nur eine Menge Geld in ein System gepumpt, das Ergebnis jedoch nicht umgesetzt.

    Es sind immer die Jugendämter die den Eltern vorwerfen nicht zu kooperieren. Was ja bei diesen auch gleich eine Kindeswohlgefährdung sein soll. Richtig, sich mit einem Jugendamtsmitarbeiter, welcher einem rechtswidrig das Kind nahm, einen feuchten auf richterliche Beschlüsse gibt, weil es über dem RECHT steht, nicht zu kooperieren ist eine Kindeswohlgefährdung.

    Die sehe ich dabei nicht. Ich sehe hier eher, dass dieser Elternteil Charakter hat. Die Inkompetenz, welche meint sich über mich stellen zu müssen als Vater, weil man ja von Beruf ” Fachidiot ” ist, sich seine Existenzberechtigung über mein Kind erhält, mit geistigem Dünnschiss würde ich auch nicht kooperieren. Für Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen, die dort sehr oft anzutreffen sind, wenn sich FREMDE Menschen erdreisten ,einen Vater deren Leben und deren Kinder erklären zu wollen, welche fern ab von jeglicher Realität sind, gibt es gute Therapeuten. Richtig die Damen und Herren in den Jugendämtern sollten mal einen Arzt aufsuchen. Ich tendiere zum ” Höhenkoller”
    Der kommt offensichtlich automatisch, wenn man keiner Rechtsprechung unterliegt und für sein eigenes Handeln keine Verantwortung übernehmen muss, auch nicht, wenn man exakt damit die Kinder die es zu schützen galt, damit erst der Kindeswohlgefährdung zuführt oder ihnen gar erhebliche Schäden verursacht.

    Wenn man davon ausgeht, dass die Beschlüsse aufgrund der Mitwirkung der “Kindeswohlschützer” auf das ”Kindeswohl” ergehen, die Kindeswohlschützer dann aber eigenmächtig gegen einen Kindeswohl-Beschluss die Umgänge nicht stattfinden lassen, muss man zwangsweise davon ausgehen, dass die Jugendämter selbst das Kindeswohl gefährden.
    Aber noch interessanter finde ich, dass sobald Eltern damit in die Öffentlichkeit gehen, sie ihre Kinder gar nicht mehr zu Gesicht bekommen. Sogar oft strafrechtlich noch mit Strafanzeigen überschüttet werden um sie mundtot zu machen,
    was natürlich gegen das Fußvolk verfolgt wird, im Gegenzug, wenn Eltern wegen Misshandlungen ihrer Kinder Anzeige erstatten aber nicht verfolgt wird.

    ” Das Krähenprinzip” Strafanzeige wegen ” Beleidigung ” ist ein häufig getätigte Anzeige. Um sich beleidigt zu fühlen, durch eine ehrabschneidende Äußerung braucht es immer noch “Ehre” Um Ehre zu haben, muss man sich bei Fehlern auch entschuldigen können und Verantwortung übernehmen für sein Handeln. Ist dort jedoch nicht anzutreffen. Nein im Gegenteil, um Fehler zu verdecken wird immer noch einer obendrauf gesetzt, die Willkür und der Machtmissbrauch immer absurder.
    Wer sich durch Willkür als angeblicher Kinderschützer an Kindern bedient, deren Familien ausschaltet, Kinder ihrer Wurzeln beraubt um sie einer Institution ” Heim ” zuzuführen, ohne das dafür ein Bedarf besteht, ist ein Kinderentführer und damit Kinderseelenschänder! Einer der Steuermittel zweckentfremdet. Man könnte auch sagen ” veruntreut ” um anderem “Fach-Personal” den Arbeitsplatz zu erhalten. Über welches Vorgehen sie ihren eigenen Job ebenfalls erleichtern. Den über diese freien Heimträger hat man ja kein “Wächteramt” da geht dann der “Gewerbeschutz” über das ” Kindeswohl ” dementsprechend dürfen diese dann auch gerne die Kinder misshandeln.

    Diese Leute haben meiner Meinung nach keinen Anstand, keine Moral und keinerlei Ehre. Für solche Menschen gibt es gar keine Beleidigungen. Den sie sind eine Schande für die Menschheit. Wenn man eben davon ausgeht, dass alle Menschen gleich und mit Würde und Vernunft begabt sind, sich im Geiste der Brüderlichkeit begegnen sollen…
    Wer auf der Würde und den Rechten von Kindern und Eltern herumtrampelt, “GLEICHER” ist als diese, braucht sich nicht zu wundern wenn er, als Schande für die Menschheit bezeichnet wird. Das ist keine Beleidigung, sondern eine Wahrnehmung der betroffenen Eltern durch deren Erfahrungen und entspricht damit einer Tatsache.

    Das NS-Regime war auch eine Schande für die Menschheit und wird heute noch so bezeichnet. Weil es so war. Freisler war übrigens kein Richter, sondern ein Henker. Jeder, der heute dafür strafrechtlich belangt wird, dass er die Jugendämter die keiner Kontrolle unterliegen, als eine Schande für Menschheit bezeichnet hat, wird in absehbarer Zeit dafür sicher einen Orden bekommen. Weil es so ist!

    Die nicht öffentlichen Verhandlungen im Familienrecht haben null mit dem Schutz der Familien zu tun. Es stimmt auch nicht das der Staat nichts in den Familien zu suchen hat. Denn die staatliche Institution “Jugendamt” ist im Familienrecht immer installiert, wenn es um Kinder geht. Sie werden dann automatisch zum Vertreter der Kinder und agieren nach deren ” Wohl ” sitzen da schon automatisch auf der Position der Eltern, über welches sie ja das Wächteramt haben.

    Richtig. In Kindschaftssachen sind die Eltern nur anwesende Statisten. Was sie sagen ist total egal. Was zählt, ist der Sachbearbeiter vom Jugendamt, der Gutachter, Verfahrensbeistand, der Vormund… ” Die ja so alle gar keine finanziellen Interessen an den Kindern haben mit welchen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten .”

    Quelle;
    ( Ein betroffener Vater)

    jürgen : peters Journalist

    V.i.S.d.P. Reporter ohne Grenzen

    § 235
    Entziehung Minderjähriger

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
    2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

    den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
    1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
    2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

    (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
    (4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
    2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

    (5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    (7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html sollte man noch reinschreiben. Gilt nicht für das Jugendamt!

    § 235 StGB Entziehung Minderjähriger – dejure.org
    (6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    dejure.org

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